Teil 3: Zusatzstoffe – Na klar
Nicht nur der Hopfenbauer greift gerne auf die Unterstützung der chemischen Industrie zurück. Auch viele Bierfabriken stehen in regem Austausch mit spezialisierten Produzenten von Zusatz– und Hilfsstoffen der Lebensmittelindustrie. Immerhin: Wird auf einem Bier verkündet, es wurde nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut, werden für die Aufspaltung der Stärke keine zusätzlichen Enzyme eingesetzt. Ist das Bier erstmal vergoren, kommt es aber selten in die Flasche, ohne weitere Bekanntschaft mit chemischen Hilfsstoffen gemacht zu haben.
Grundsätzlich kann man sagen, im Bier ist so einiges erlaubt, solange es im Endprodukt 'weitgehend' wieder herausgefiltert wurde. Und gefiltert werden muss das meiste Bier eh, da der deutsche Freund des Reinheitsgebots partout keine Trübung in seinem Bier haben will. Für die Klärung kommen dann natürlich Produkte der chemischen Industrie zum Einsatz. Z.B. 'Köstrosol'. Damit kommt man besser nicht in Berührung. Denn unter den 'möglichen Gefahren' wird im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt genannt: 'kann Haut und Augen reizen'.
Zur Bindung von unerwünschten Stoffen im Bier wird gerne auch Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) eingesetzt. Der Ausgangsstoff Vinylpyrrolidon gilt als krebserregend. Der durch Polymerisation entstandene Hilfsstoff gilt aber als unbedenklich. Und natürlich wird alles wieder herausgefiltert — soweit dies technisch möglich ist und Geschmack und Gesundheit nicht beeinträchtigt.
Zur Haltbarmachung wird das Bier dann noch mal kräftig erhitzt. Bestrahlung ist dafür verboten. Deshalb wird die Bestrahlung mit Gammastrahlen — die beim radioaktiven Zerfall entstehen — dann auch erst bei der Abfüllung zur Füllstandkontrolle eingesetzt.
... Und das nächste mal erfahren wir dann, dass Zucker trotz Reinheitsgebot durchaus zugesetzt werden darf.


